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Kontrollen i.S. Parkierungsgesetz ab 1. Mai 2026

Die Signalisationen in Zusammenhang mit der neuen Parkplatzordnung ist montiert. Ab dem 1. Mai 2026 werden Kontrollen durchgeführt. Wir machen darauf aufmerksam, dass innerhalb der Parkverbotszone auf Gemeindeboden nur auf öffentlichen Parkplätzen parkiert werden darf.

 

Die Gemeinde hat einen Flyer erarbeiten lassen, welcher die Regeln der einzelnen öffentlichen Parkplätze aufzeigt. Dieser kann am Schalter bezogen werden oder hier in einer PDF-Datei eingesehen werden.

 

Dauerparkkarten können ebenfalls am Schalter bezogen werden.

 

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung (081 920 20 40 oder canzlia@trun.ch).

 

 

 

Trun, 14.04.2026

Gemeindeverwaltung Trun