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Verbot für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern

Gemäss Art. 16 des Polizeigesetzes der Gemeinde Trun ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten. Das gilt auch für die Silvesternacht. Es werden Kontrollen durchgeführt.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und bedanken uns für das Verständnis.

 

Gemeindevorstand Trun