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Allgemeine Ruhezeiten

Das Polizeigesetz der Gemeinde Trun wurde im September 2022 durch das Volk genehmigt und regelt unter anderem die allgemeinen Ruhezeiten. Die Nachtruhe dauert über den Sommer von 23.00 bis 07.00 Uhr. Während dieser Zeiten ist störender Lärm zu unterlassen. Von 12.00 bis 13.00 Uhr ist dem erhöhten Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Alle Störungen, welche durch ein rücksichtvolles Verhalten vermieden werden können, wie z.B. das Rasenmähen, sind in dieser Stunde über Mittag zu unterlassen (Art. 14 lescha da polizia Trun). An Sonntagen und an Feiertagen sind alle Arbeiten untersagt, vor allem Arbeiten auf Feldern, auf Maiensässen, in Gärten und Waldarbeiten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen des Polizeigesetzes verletzt, wird aufgrund von Artikel 22 des Polizeigesetzes Trun bestraft.

 

Gemeindevorstand Trun