Feuergefahr an Silvester
Wir bitten die Feriengäste und die Einwohner zu grosser Vorsicht im Umgang mit Feuerwerken und Knallkörpern. Das Abbrennen von Feuerwerken und Knallkörpern im Wald und in Waldesnähe sowie innerhalb des bewohnten Gebietes ist untersagt. Für allfällige Schäden wird der Verursacher haftbar gemacht.
Gemeindevorstand Trun