Feuerverbot im Freien sowie Verbot für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern
Gemäss Art. 16 des Polizeigesetzes der Gemeinde Trun ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten.
Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahr ist weiterhin jegliches Feuer im Freien ausserhalb des Siedlungsgebietes verboten.
Das gilt auch für den 1. August. Es werden Kontrollen durchgeführt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und bedanken uns für das Verständnis.
Gemeindevorstand Trun











